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Private Rentenversicherung
Sie können vereinbaren, dass im Todesfall der versicherten Person während der Aufschubzeit die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Hierbei bekommen Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge von der Versicherung zurückerstattet.
Dies wäre dann in etwa so, als ob die Rentenversicherung nie bestanden hätte.
Eine solche Vereinbarung führt allerdings bei gleichem Beitrag zu einer geringeren Rentenhöhe, da das Versicherungsunternehmen für die Deckung des Todesfallrisikos Risikobeiträge entnehmen muss.
Ob jemand eine Beitragsrückerstattung in seinem Vertrag beinhaltet haben möchte oder nicht, liegt ganz in seinem eigenen Ermessen. Nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen wird dann Ihre individuelle Rentenversicherung gestaltet.