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Betriebliche Altersvorsorge
Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt.
Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Zu den Direktversicherungen gehören auch Unfallzusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die im Zusammenhang mit Rentenversicherungen abgeschlossen werden.
Bei der Direktversicherung sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Also bis zu 2.592,00 Euro pro Jahr ab 01.01.2009.
Der steuerfreie Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 1.800,00 Euro im Jahr aufgestockt werden. Allgemeine Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie hier.
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