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Vergleich Direktzusage | Betriebliche Altersvorsorge | Beratung Direktzusage

Betriebliche Altersvorsorge

Erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, so handelt es sich um eine Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage, wenn kein anderer Durchführungsweg, wie zum Beispiel Direktversicherung oder Pensionskasse, gewählt wurde.

Bei der Direktzusage hat der Arbeitgeber die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung selbst zu erbringen und bedient sich nicht eines externen Durchführungsweges (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, oder Pensionsfonds), d.h. der Arbeitgeber zahlt die Betriebsrente später selbst an den dann ehemaligen Arbeitnehmer aus.

Um die Rentenzahlungen, Kapitalzahlung oder biometrischen Risiken finanzieren zu können, schließen viele Arbeitgeber entsprechende Rückdeckungsversicherungen (bestimmte Form einer Lebensversicherung) ab.

Direktzusagen müssen über den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden.
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