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Betriebliche Altersvorsorge
Die Pensionskasse wird meist in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betrieben. Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wurden die Pensionskassen dereguliert und unterliegen seitdem weitgehend den gleichen Anforderungen an Rechnungszins und Kalkulation wie normale Lebensversicherungsunternehmen.
Zahlt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse, gehören diese Beiträge grundsätzlich zum Arbeitslohn, sind aber bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei (bis zu 2.592,00 Euro pro Jahr).