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Private Rentenversicherung
Es kann vereinbart werden, dass anfänglich keine Leibrente, sondern für die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit eine Rentenzahlung unabhängig vom Überleben des Rentners gezahlt wird.
Stirbt der Rentner in dieser Zeit, endet die Rentenzahlung nicht sofort, sondern erst zum Ende der Rentengarantiezeit. Überlebt er, erhält er nach dem Ende der Rentengarantiezeit weiterhin eine Leibrente.
Dies ist ein Schutz für die Hinterbliebenen, fall der Versicherungsnehmer sehr früh verstirbt. Durch die Rentengarantiezeit erhalten die Hinterbliebenen eine Rente.
Weiterhin wird auch die Einzahlung der Beiträge vor Beginn der Rente abgesichert. Stirbt der Rentner sehr früh, wären die gesamten Einzahlung umsonst gewesen.
Mit der Rentengarantiezeit erhält man allerdings noch Geld zurück.