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Riester Rente
Die Riesterzulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen und steht jedem komplett zu, der bei seinem Riester-Vertrag den Mindestbeitrag pro Jahr einzahlt.
Singles erhalten mit der Riester-Rente ein Zulage von 154,- Euro pro Jahr.
Verheiratete Partner bekommen somit das Doppelte an Riesterzulagen. Dies sind dann 308,- Euro pro Jahr. Die Grundzulage für Verheiratete muss zu gleichen Teilen auf zwei Verträge aufgeteilt werden.
Die Kinder der Riester-Sparer bekommen jährlich 185,- Euro. Dieser Betrag entfällt auf jedes einzelne Kind. Kinder, die erst nach dem 01.01.2008 geboren sind, erhalten eine Riesterzulage in Höhe von 300,- Euro pro Jahr.
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