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Rürup-Rente
Während der Ansparphase
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt ab 2005 als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Im Jahre 2009 sind davon 68% steuerlich absetzbar; also bis zu 13.600,00 Euro pro Jahr für eine Person.
Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2%-Punkte auf 100% (im Jahr 2010 also 70%).
Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000,00 Euro für Singles. Bei Verheirateten liegt der Höchstbetrag bei 40.000,00 Euro pro Jahr.
Ihr Nutzen: Sie sparen Steuern und profitieren von der Steuerpolitik.
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Während der Rentenphase
Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag lebenslang festgeschrieben.
Ab 2009 erstmalig ausgezahlte Renten müssen dauerhaft zu nur 58% versteuert werden. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2% an, danach bis 2040 um 1%. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten demnach dauerhaft voll zu versteuern.
Bei Rentenbeginn im Jahr 2009 ergibt sich also ein steuerpflichtiger Prozentsatz von 58%. Beträgt die erste volle Jahresrente im Jahr 2009 z.B. 10.000,00 Euro, so sind hiervon nur 5.800,00 Euro steuerpflichtig.
Die restlichen 4.400,00 Euro werden für Sie lebenslang als steuerfreier Betrag festgeschrieben.
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